BvBBerufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)Neben dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gibt es auch noch die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Auch diese wird nicht auf eine Ausbildung angerechnet. Diese Maßnahme wird von der Arbeitsagentur Schulabgängern angeboten, die noch keine Vorstellung über ihre beruflichen Ziele entwickelt haben oder noch nicht die Fähigkeit besitzen eine Ausbildung zu beginnen. Die Jugendlichen erleben im Laufe eines Jahres, wie es in einer dualen Ausbildung ablaufen könnte. An zwei Tagen in der Woche werden in der Berufsschule die Allgemeinbildung und die Arbeitstugenden verbessert. An drei Tagen in der Woche wird beim Maßnahmenträger neben der Wissensvermittlung auch Praxis vermittelt (vergleichbar: Ausbildungsbetrieb), wobei unterschiedliche Berufe zur Wahl stehen. Zusätzlich absolvieren die Jugendlichen mehrere Betriebspraktika, um das Arbeitsleben kennen zu lernen. Dadurch hat sich auch schon mancher Ausbildungsvertrag ergeben. Schüler ohne Hauptschulabschluss können diesen bei entsprechender Leistung nachholen. Außerdem kann bei erfolgreichem Abschluss die Berufsschulpflicht innerhalb eines Jahres, statt in drei Jahren absolviert werden. |
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